Abmahnung durch Waldorf Frommer im Namen von Sony Music Entertainment Germany GmbH – “Damage” von Jimmy Eat World

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wird im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubten Filesharings des Albums “Damage” von Jimmy Eat World tätig.

Gegenstand des Abmahnschreibens ist der Vorwurf, der Anschlussinhaber habe das Album “Damage” der amerikanischen Rockband Jimmy Eat World widerrechtlich auf einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten. Oftmals können sich die Betroffenen diesen Vorwurf nicht erklären. Zu beachten ist aber, dass durch das Herunterladen einer Datei auf einer Online-Tauschbörse gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist aber ein geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers, vorliegend der Sony Music Entertainment Germany GmbH, und stellt deshalb eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Abmahnung von Waldorf Frommer ist eine Reaktion auf diese begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet folgende Forderungen:

1. dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei “Damage” von Jimmy Eat World

2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp   bemessenen Frist

3. Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 815,00 Euro

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Wichtig ist, dass Sie auf die erhaltene Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren, da ansonsten die Gefahr besteht, dass gegen Sie gerichtlich vorgegangen wird. Empfehlenswert ist es das Abmahnschreiben vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch sollten Sie in jedem Fall von einer vorherigen Zahlung der 815,00 Euro und der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung absehen. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Unterlassungserklärung so modifizieren, dass sie sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Die im Internet verbreiteten Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten hingegen nicht verwendet werden, da diese häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall zugeschnitten sind.

Hafte ich für meinen Mitbewohner oder meinen Lebenspartner?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen den Inhaber des Internetanschlusses streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Aber wie verhält es sich, wenn nicht der Abgemahnte, sondern sein Mitbewohner oder Lebenspartner die Urheberrechtsverletzung begangen hat? Sodann kommt eine Haftung als sog. Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung in Betracht. Diese Haftung beruht auf der Tatsache, dass der Betroffene durch das Zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Die Störerhaftung hat den Vorteil, dass keine Schadensersatzpflicht besteht. Eine Befreiung der Haftung kann nur dann erreicht werden, wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat (jedenfalls genügt eine WPA2-Verschlüsselung) und er seinen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums “Damage” der Band Jimmy Eat World erhalten haben, kontaktieren Sie uns. Gerne prüfen wir Ihren persönlichen Einzelfall und zeigen Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten auf. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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