Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer, die für Abmahnungen bekannt ist, im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Atlantis” von der deutschen Schlagersängerin Andrea Berg ab.
In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen das Album “Atlantis” von Andrea Berg auf einer Online-Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Insbesondere ist zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf einer Online-Tauschbörse gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Daher ist regelmäßig schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den betroffenen Anschlussinhaber auf die abgemahnte Datei dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Zur Erfüllung der Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr knapp bemessene Frist gesetzt.
Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?
Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich ist es so, dass die Person haftet, die die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann er als sog. Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Störer ist, wer durch das Zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet den geforderten Schadensersatz zu zahlen. Der Anschlussinhaber kann sich hingegen von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um zu verhindern, dass über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen verübt werden. Dazu gehört die ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sowie die Erfüllung der ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten.
Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Werk “Atlantis” von Andrea Berg erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht in Panik geraten. Empfehlenswert ist es keinen Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen und weder vorschnell den geforderten Betrag in Höhe von 815,00 € zu zahlen noch die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen sollten Sie die gesetzte Frist beachten und einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der rechtlichen Ansprüche beauftragen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Abänderung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten helfen. Abzuraten ist davon eines der im Internet befindlichen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verwenden, da diese meist den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Außerdem kann nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung getragen werden und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Melden Sie sich bei uns, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir helfen Ihnen gerne und bieten Ihnen für die erste anwaltliche Einschätzung ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an. Auch können Sie das auf dieser Website befindliche Kontaktformular ausfüllen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmhnhelfer.de Team!