Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Heut´ist dein Tag” von Hansi Hinterseer.
Was wird dem Betroffenen von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen?
In dem Schreiben wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er das Album “Heut´ist dein Tag” von dem Interpreten Hansi Hinterseer auf einer Online-Tauschbörse im Internet illegal zum Download angeboten hat. Zu beachten ist, dass bei Online-Tauschbörsen durch das unerlaubte Herunterladen eines Musikalbums automatisch anderen Usern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Das Problem ist, dass das zur Verfügung stellen ein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehaltenes Recht ist und somit eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Was wird von Waldorf Frommer gefordert?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von den Betroffenen erstens die dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei, zweitens die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und drittens die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.
Wie reagiere ich am Besten auf die Abmahnung?
Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall in Panik verfallen und vorschnell handeln. Stattdessen sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und auch die Forderung in Höhe von 815,00 Euro nicht voreilig zahlen, da Sie sich ansonsten gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Vielmehr sollten Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist Kontakt zu einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen und die Abmahnung rechtlich überprüfen lassen. Wichtig ist auch, dass Sie die Gegenseite nicht kontaktieren.
Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann prüfen, ob Sie gegebenenfalls nicht oder nur teilweise haften. Wenn Sie beispielsweise in einem Mehrpersonenhaushalt leben und nachweisen können, dass Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, kommt eine sog. Störerhaftung in Betracht. Störer ist derjenige, der durch das Zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Vorteil einer solchen Haftung, ist dass der Störer nicht schadensersatzpflichtig ist.
Des Weiteren kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abzuändern. Regelmäßig ist es so, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung sich nicht nur auf die nötigsten Angaben beschränkt und deshalb für Sie nachteilig sein kann. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte aber auf jeden Fall abgegeben werden, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Abzuraten ist von den im Internet verbreiteten Mustern einer modifizierten Unterlassungserklärung, weil diese häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung am Werk “Heut´ist dein Tag” von Hansi Hinterseer erhalten haben, wenden Sie sich an uns und wir beraten Sie gerne. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an und stehen Ihnen sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 zur Verfügung.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!