Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Warner Bros. – “Wir sind die Millers”

Im Auftrag der Firma Warner Bros. geht die Kanzlei Waldorf Frommer vermehrt gegen Anschlussinhaber, wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Wir sind die Millers” vor.

Um was geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Mit dem Schreiben macht die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Diese Ansprüche sind der Firma Warner Bros. dadurch entstanden, dass das Filmwerk “Wir sind die Millers” von dem Internetanschluss des Abgemahnten heruntergeladen und dadurch gleichermaßen anderen Personen zur Verfügung gestellt wurde. Diese werden daher weitergehend dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Regelmäßig können die betroffenen abgemahnten Anschlussinhaber nichts mit dem Vorwurf des Zur Verfügung- Stellens anfangen. Jedoch ist zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf Online-Tauschbörsen (p2p) gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Zur- Verfügung- Stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig ist die Urheberrechtsverletzung von dem Internetanschluss aus wirklich begangen worden. Wie meist aus der Abmahnung zu entnehmen ist, wird die Vermutung aufgestellt, der Anschlussinhaber habe selbstverantwortlich die Urheberrechtsverletzung begangen. Sobald jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den Internetanschluss nutzen, besteht die Möglichkeit diese Vermutung erfolgreich zu widerlegen. Zwar könnte der abgemahnte Anschlussinhaber, sofern er seine ihm obliegenden Kontroll- und Aufklärungspflichten verletzt hat, als sogenannter Störer haften, dieser ist jedoch nicht Schadensersatzpflichtig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Wir sind die Millers” erhalten haben, sollte daher keinesfalls vorschnell der Zahlungsaufforderung nachgekommen werden. Dadurch könnten Sie sich mögliche Verteidigungsstrategien abschneiden.

Viel mehr sollten sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Auch die regelmäßig beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls voreilig abgegeben. Diese ist zu Gunsten der abmahnenden Partei formuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Um jedoch weitere kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes zu Ihrem Vorteil ausformuliert werden sollte.

In jedem Fall lohnt sich eine vorherige rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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