Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Sony Music Entertainment Germany GmbH- “Born Sinner- J. Cole”

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum: “Born Sinner – J. Cole”.

In dem Schreiben wird den betroffenen Internetanschlussinhabern vorgeworfen das Musikalbum: ” Born Sinner- J. Cole” auf einer Tauschbörse über den Internetanschluss anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Daher werden die Betroffenen in der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Solten Sie ebenfalls eine Filesharing- Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsvertletzungen an dem Werk: “Born Sinner- J. Cole” erhalten haben, sollten Sie diesen vor einem übereilten Handeln rechtlich überprüfen lassen, um somit fristgerecht und zu Ihren Gunsten angemessen reagieren zu können.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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