In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat am heutigen Freitag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gebilligt. Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollen Verbraucher in Zukunft u.a. besser vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden.
Die wichtigsten Neuregelungen sind:
- Begrenzung des Streitwertes und der Rechtsanwaltsgebühren
- Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands
- Neue formelle Anforderungen an die Abmahnungen
- Einführung eines Gegenanspruchs für Abgemahnte
Einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Bereich des Urheberrechts finden Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/gesetz-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken