Worum geht es?
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Iron Man 3”. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Tele München Fernseh GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.
Was wird gefordert?
Waldorf Frommer fordert für die Tele München Fernseh GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€, bemessen an einem Streitwert von 10.000€, zusammen.