Abmahnungen und einstweilige Verfügungen durch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Worum geht es?

Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG versendet derzeit vermehrt Abmahnungen an Gaststättenbetreiber durch die Rechtsanwälte Komning und JBB. Den Empfängern wird vorgeworfen das Programm der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG in ihrer Gaststätte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Weiterhin erwirkt die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG auch einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber.

Was wird gefordert?

Von den Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren verlangt die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 1.200€ – 2.000€. Für den Fall, dass den Forderungen nicht nachgekommen wird, wird die Forderung von 5.000€ angekündigt.

Es wird dringend geraten sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden, sofern man eine entsprechende Abmahnung erhält. Dies gilt insbesondere, wenn bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Denn andernfalls drohen zusätzlich zu den durch das einstweilige Verfügungsverfahren entstandenen Kosten weitere Kosten im Zusammenhang mit der möglichen Abgabe einer Abschlusserklärung.

Zudem gilt es zu überprüfen, ob überhaupt das Programm gezeigt wurde, oder ob die Forderungen zurückgewiesen werden können. Weiterhin ist zu untersuchen, ob die Angaben hinsichtlich der Anzahl der Gäste und der Größe des Gastraumes zutreffend sind.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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