Seit kurzem liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung der Verwaltungs- Verlag GmbH vor.
Die Verwaltungs- Verlag GmbH ist ein Hersteller von Kartografien in Deutschland und gibt auf der Internetseite www.stadtplan.net Karten als Stadtpläne, Kreis- und Landkarten in Form von Printprodukten und als interaktive Pläne heraus.
Worum geht es bei der Abmahnung der Verwaltungs- Verlag GmbH?
Die Verwaltungs- Verlag GmbH mahnte nun den Inhaber einer Internetseite ab. Dieser solle auf seiner Seite Kartenmaterial aus dem Kartografie Bestand der Verwaltungs- Verlag GmbH verwendet haben. Da die Verwaltungs- Verlag GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen, habe er durch die Verwendung einen Urheberrechtsverstoß begangen.
Was wird von der Verwaltungs- Verlag GmbH gefordert?
Zunächst bietet die Verwaltungs- Verlag GmbH den Internetseiteninhaber an, die Karten in Zukunft durch den Erwerb einer Nutzungslizenz legal zu nutzen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass durch den Erwerb einer Nutzungslizenz und einen Ausgleich der Lizenzgebühren, die bisher angefallen wären, die weitere Verfolgung des vermeintlich begangenen Lizenzverstoßes eingestellt werde. Ferner würde die Verwaltungs- Verlag GmbH auf einen Schadensersatzanspruch, wie auch auf die Erstattung von Bearbeitungsgebühren verzichten.
Sollte der Internetseiteninhaber eine Beilegung der Angelegenheiten durch den Erwerb einer Nutzungslizenz befürworten, so solle dieser innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Schreibens eine Anforderung des Lizenzvertrags an die Verwaltungs- Verlag GmbH versenden.
Im Falle eines Desinteresses bezüglich des nachträglichen Lizenzangebotes fordert die Verwaltungs- Verlag GmbH das Kartenmaterial von der betroffenen Internetseite zu entfernen. Des Weiteren solle innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Schreibens einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 679,00 Euro ausgleichen, wobei bei der Berechnung zu Gunsten des Abgemahnten davon ausgegangen worden sei, dass das Kartenmaterial nicht kommerziell genutzt wurde.
Wie üblich ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die ebenfalls in der oben genannten Frist unverändert gegenüber der Verwaltungs- Verlag GmbH abgegeben werden solle.
Sollten sie ebenfalls eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, ist Ihnen davon abzuraten den Forderungen voreilig nachzukommen. Vielmehr sollten sie sich vorab rechtliche beraten lassen.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren