Worum geht es?
Passend zur aktuellen Debatte um den Verkauf gebrauchter Dateien versendet die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Verlagsgruppe Random House (Bertelsmann) derzeit Abmahnungen an deutsche Verkäufer gebrauchter E-Books. Betroffen sind beispielsweise Verkäufer, die ihre gebrauchten E-Books über das Auktionshaus Hood weiterverkauft haben.
Betroffen sind unter anderem folgende E-Books:
Silvia Day: Crossfire (Heyne)
Vina Jackson: 80 days – Die Farbe der Lust (catl’s books)
Vina Jackson: 80 days – Die Farbe der Begierde (catl’s books)
Vina Jackson: 80 days – Die Farbe der Erfüllung (catl’s books)
James Patterson: Das 10. Gebot (Limes)
Was wird gefordert?
Der Adressat wird zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird verlangt, dass er angibt, ob beziehungsweise wie oft die entsprechenden E-Books verkauft wurden. Aus diesen Angaben soll sich dann die Forderung einer Geldsumme ergeben.
Es ist jedoch höchst fraglich, ob der Weiterverkauf gebrauchter E-Books überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Im Gegensatz zu den USA (ReDigi) ist der Weiterverkauf gebrauchter Dateien nach deutscher Rechtslage wohl legal. Es bestehen gute Chancen die Abmahnung mithilfe eines fachkundigen Rechtsanwalts abzuwehren.