Abmahnung durch die Kanzlei Bode&Partner im Auftrag der Order Online USA, Inc.

Die Kanzlei Bode&Partner aus Hamburg versendet vermehrt Abmahnungen im Auftrag der Order Online USA, Inc. an Betreiber von Onlineshops. Die Order Online USA, Inc. hat ihren Sitz in Sitz in Cheyenne, USA und betreibt mehrere Onlineshops und Shoppingportale, wie z.B. usaproductshop.com, tv 24sore.com und shopnavigation.com.

Worum geht es?

Die Rechtsanwälte Bode&Partner beanstanden in der Abmahnung gleich mehrere Verstöße gegen das UWG. Zum einen wird die fehlende Angabe der wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware (z.B. Material, Hersteller) gerügt, weshalb ein Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß  § 312g Abs. 2 BGB i.Vm. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz EGBGB vorliege.

Weiterhin wird den Abgemahnten vorgeworfen gegen die sog. Button-Lösung nach § 312g Abs. 3 und 4 verstoßen zu haben, indem sie  zu unklare Formulierungen verwendet haben sollen. Der Händler ist jedoch verpflichtet den Bestellbutton vor Abschluss des Kaufvertrags derart zu gestalten, dass der Käufer die Zahlungspflichtigkeit eindeutig erkennen kann, beispielsweise indem er die Schaltfläche gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet.

Die Rechtsanwälte berufen sich darauf, dass die geltend gemachten Verstöße durch Protokolle einer speziellen Ermittlungsfirma sowie entsprechende Screenshots belegt werden können.

Was wird gefordert?

Der Adressat der Abmahnung wird zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die dafür vorgesehene Frist ist jedoch viel zu kurz bemessen.

Weiterhin wir die Zahlung der Anwaltsgebühren, bemessen an dem viel zu hoch angesetzten Streitwert von 20.000€ gefordert. Dieser Anspruch soll hingegen abgegolten und erledigt sein, wenn der Abgemahnte innerhalb der Frist einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 77 77,00 € bezahlt und eine Unterlassungserklärung abgibt.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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