Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner iAv Claudia Zollner

Wie uns bekannt wurde lässt die ebay Händlerin Claudia Zollner andere ebay Händler durch die Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner abmahnen wegen angeblichen Verstößen gegen geltendes Wettbewerbsrecht.

Abmahnung von Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner: um was gehts es?

In der Abmahnung wird von den Rechtsanwälten Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner vorgetragen, dass der Abgemahnte insbesondere den Verbraucher nicht hinreichend über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt. Durch die  fehlende/ unzureichende Widerrufsbelehrung habe der Adressat der Abmahnung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Was wird von Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner im Wege der Abmahnung gefordert?

Weiterhin heißt es in der Abmahnung von Rechtsanwälte Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner, dass der Abgemahnte die Abmahnkosten, die der Firma Brennholz- Discounter Claudia Zollner durch die Verletzungshandlung entstanden sind, erstatten solle. Dabei wird der Gegenstandswert auf 10.000,00 Euro festgesetzt und fordern daher eine Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro, welche sich aus Geschäftsgebühren und Auslagenpauschale zusammensetzt.

Desweitern wird der Abgemahnte dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was ist nun zu beachten, wenn man eine Abmahnung erhält?

Sollten sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben bewahren sie erst einmal Ruhe.

Insbesondere ist Ihnen davon abzuraten die Forderungen ohne vorherige rechtliche Beratung zu erfüllen. In dieser wird dann entschieden, wie mit den Ansprüchen des Abmahnenden umgegangen werden sollt.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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