Uns liegt eine Abmahnung der Kooperation „IT-Recht Deutschland“ für die Firma Simon Profi Technik GmbH, vertreten durch Herrn Jürgen Simon, wegen vermeintlich fehlerhaften bzw. irreführenden Angaben zum Versand und zu unbestimmten Lieferzeitangaben vor.
Die Kooperation IT Recht Deutschland lässt durch Rechtsanwalt Schupp den Mitbewerber der Firma Simon Profi Technik aufgrund von fehlender bzw. falscher Angaben innerhalb der Belehrung zum Versand sowie zu den Lieferzeitangaben abmahnen.
Unter anderem soll ein eine Irreführung über die Versandgefahr vorliegen.
Im Schreiben wird dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 899,40 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte soll ferner den Anspruch auf Schadensersatz anerkennen und sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei jedem Fall einer Zuwiderhandlung verpflichten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Kooperation IT Recht Deutschland erhalten haben, raten wir davon ab, die Unterlassungserklärung der Kooperation IT Recht Deutschland in der eingeforderten Form abzugeben.
Ignorieren sollten Sie die Abmahnung jedoch auch nicht.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800 866 22 66.
Update: nunmehr liegen uns 3 Abmahnungen der Anwaltskooperation IT Recht Deutschland für drei verschiedene Mandanten In allen drei Fällen wurde der gleiche Mandant von uns abgemahnt. In einem Fall hat der Verband freier Waldorf Schulen eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung die Kooperation IT Recht Deutschland mutmasslich beauftragt. Vorausgegangen waren zwei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Simon Profi Technik GmbH und der Tutti Babyland GmbH vor.
Weitere Informationen folgen.