Abmahnung von RA Benthaus wegen fehlenden Impressums bei Facebook

Uns liegt eine Abmahnung vor, die Rechtsanwalt André Benthaus, Trierer Str. 60, 99423 Weimar im Namen der Firma Dieter Isbaner mit Sitz in Frankfurt am Main, Wittelsbacherallee 1 aussprach. Die Firma Isbaner betreibt unter der Adresse http://www.notdienstanzeiger.de/ einen Auskunfts- und Vermittlungsdienst u.a. für Schlüsseldienste. Daher behauptet sie ein Wettbewerbsverhältnis gegenüber unserem Mandanten, der einen Schlüsselnotdienst mehrere hundert Kilometer vom Abmahnher entfernt anbietet.

Gerügt wird ein fehlendes Impressum auf der Facebook-Seite unseres Mandanten. Die Firma Isbaner rühmt sich daher eines Unterlassungsanspruchs gemäß Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §§ 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 11, 12 in Verbindung mit TMG § 5.

Wichtig ist, dass neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung der Ersatz von Rechtsanwaltskosten gefordert wird. Hierfür stellt Rechtsanwalt Benthaus eine Rechnung auf den NAmen unseres Mandanten aus. Er legt einen Gegenstandswert von 15.000 EUR zugrunde und berechnet dementsprechend 755,80 EUR.

Zuletzt weist Rechtsanwalt André Benthaus auf eine Antwortpflicht des Abgemahnten hin. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Haftung des Abgemahnten für die festgestellte Rechtsverletzung ausschließen, so habe der Abgemahnte dies innerhalb der gesetzten Frist schriftlich und in substantiuierter Form unter Hinzufügung geeigneter Belege darzulegen. Insoweit verweist Rechtsanwalt Benthaus auf die Beschlüsse des OLG Köln vom 22.07.2011 (6 U 208/10) und vom 20.05.2011 (6 W 30/11).

Sollten Sie auch eine ABmahnung von Rechtsanwalt André Benthaus aus Frankfurt am Main wegen eines fehlenden Impressums bei Facebook erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 030/20059077 77 an uns.

 

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