Die Kanzlei Becker & Haumann versendet im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA Abmahnungen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen Einzel- und/ oder Dauerkarte für Heimspiele des Bundesligavereins Borussia Dortmund erworben, und diese dann entgegen der in den Vertrag einbezogenen ATGB veräußert zu haben.
Zudem sollen, durch die Verwendung der markenrechtlich geschützten Bezeichnung „Borussia Dortmund“ und des „BVB 09“ Logos Markenrechte verletzt worden sein.
Die Abgemahnten werden in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 800,00 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Außerdem wird mit sofortiger Wirkung eine Sperre für den Kauf von Eintrittskarten verhängt
Des Weiteren behält sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vor, für den Fall einer nicht fristgerechten Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein Stadionverbot auszusprechen.
Was ist Betroffenen zu raten:
Gerade bei solchen Abmahnungen sind die eingeforderten Rechtsanwaltskosten und der Schadenersatz in vielen Fällen überhöht. Es ist daher davon abzuraten vorschnell aus Furcht vor weiteren Kosten, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen und die eingeforderten Beträge zu zahlen.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Becker & Haumann ist zu überprüfen, ob der geltend gemachte Schadenersatz der Höhe nach gerechtfertigt ist. Unterschreiben Sie daher nicht ohne anwaltliche Prüfung die eingeforderte Unterlassungserklärung.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, informieren wir Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über die erforderlichen weiteren Schritte.