Im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH mahnt derzeit die Kanzlei U+C Urmann und Collegen vermehrt Betreiber von Online-Shops ab.
Den abgemahnten Shop-Besitzern werden u.a. Verstöße gegen das geltende AGB-Recht zur Last gelegt. Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie als Online-Händler in ihren AGB eine sogenannte doppelte Schriftformklausel verwenden.
Die abgemahnten Shop-Besitzer werden deshalb dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 651,80 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.
Sollten Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte U+C Urmann und Collegen erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei der Rechtsanwälte U+C Urmann und Collegen weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
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